Fahrerlaubnisklassen

Jede Fahrerlaubnisklasse ist unterschiedlich. Deshalb gibt es einen Basisteil und eine individuelle theoretische und praktische Ausbildung!

PKW-Führerschein

Klasse B/B17 (Führerschein mit 17)

 

Fahrzeugart (Schaltgetriebe)

  • Kfz (ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A)
  • zG max. 3.500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerreglung

  1. Anhänger bis zu einer zG von 750 kg immer erlaubt
  2. Anhänger über 750 kg erlaubt, wenn zG der
    Fahrzeugkombination max. 3.500 kg beträgt

Mindestalter

18, beim begleiteten Fahren 17, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) 17

Geltungsdauer: Ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: Nein

Beinhaltet Klasse: L, M

Klasse B197

 

Fahrzeugart (Automatikgetriebe)

  • Kfz (ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A)
  • zG max. 3.500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer
  • zusätzlich 10 Fahrstunden mit Schaltgetriebe und 15 Minuten Überprüfungsfahrt

Anhängerreglung

  1. Anhänger bis zu einer zG von 750 kg immer erlaubt
  2. Anhänger über 750 kg erlaubt, wenn zG der
    Fahrzeugkombination max. 3.500 kg beträgt

Mindestalter

18, beim begleiteten Fahren 17, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) 17

Geltungsdauer: Ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: Nein

Beinhaltet Klasse: L, M

Klasse B96

 

Fahrzeugart

  • zG des Anhängers über 750 kg
  • zG der Fahrzeugkombination 3.500 kg
  • aber max. 4.250 kg

 

Klasse BE

 

Kfz der Klasse B mit Anhänger/Sattelanhänger

  • über 750 kg zG
  • aber max. 3.500 kg zG

    Mindestalter: 18, beim begleiteten Fahren 17

    Geltungsdauer: Ohne Befristung

    Vorbesitz erforderlich: B

    Beinhaltet Klasse: L, M

    Klasse B196 (125 ccm)

     

    Fahrzeugart: Motorrad bis 125 ccm und max. 11 kW Motorleistung

    Mindestalter: 25 Jahre

    Vorbesitz erforderlich: 5 Jahre Klasse B

      Zweirad-Führerschein

      Klasse AM

       

      Fahrzeugart

      Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped)

      Zweirädrige Kleinkrafträder mit …

      • Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von max. 50 ccm
      • einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
      • Leistung max. 4 kW bei Elektromotoren

        Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit …

        • Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von max. 50 ccm
        • einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
        • Leistung max. 4 kW bei Diesel/Elektromotoren

        Vierrädrige Leicht-Kfz mit …

        • Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von max. 50 ccm
        • einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
        • Leistung max. 4 kW bei Diesel/Elektromotoren
        • Leermasse max. 350 kg

        Mindestalter: 15

        Geltungsdauer: Ohne Befristung

        Vorbesitz erforderlich: Nein

        Beinhaltet Klasse: Keine

        Klasse A1

         

        Fahrzeugart

        • Leichtkrafträder
        • Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum
          max.125 ccm Hubraum und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.
          Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
        • Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einem Hubraum
          über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren)
        • oder einer bbh über 45 km/h / Leistung max. 15 kW

        Mindestalter: 16*

        Geltungsdauer: Ohne Befristung

        Vorbesitz erforderlich: Nein

        Beinhaltet Klasse: AM

        Klasse A2

         

        Fahrzeugart

        MittelschwereKrafträder mit …

        • einem Hubraum über 50 ccm Hubraum
        • einer bbH von mehr als 45 km/h.
        • Leistung max. 35 kW
        • Verhältnis Leistung/Gewicht max 0,2 kW/kg

        Sufenweiser Aufstieg

        • Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung erforderlich.

        Mindestalter: 18

        Geltungsdauer: Ohne Befristung

        Vorbesitz erforderlich: Nein

        Beinhaltet Klasse: A1, AM

        Klasse A

         

        Fahrzeugart

        Krafträder mit …

        • einem Hubraum über 50 ccm Hubraum
        • einer bbH von mehr als 45 km/h
        • Leistung mehr als 35 kW

        Dreirädrige Kraftfahrzeuge …

        • symmetrisch angeordneten Rädern
        • Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum über 50 ccm
        • einer bbh über 45 km/h
        • Leistung über 15 kW

        Sufenweiser Aufstieg …

        • Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur prktische Prüfung erforderlich
        • Mindestalter bei Aufstieg von A2 auf A 20 Jahren
        • Mindestalter für Trikes 21 Jahre

        Mindestalter: 24

        Geltungsdauer: Ohne Befristung

        Vorbesitz erforderlich: bis zum 24 Lj. A2 (beschränkt), ab dem 24. Lj. Nein

        Beinhaltet Klasse: A1, M

        Klasse Mofa

         

        Fahrzeugart

        Kleinkraftrad

        Mindestalter: 15

        Geltungsdauer: unbefristet

        Vorbesitz erforderlich: nein

        Beinhaltet Klasse: AM